Kachelöfen sind verlässliche, alternative Wärmeerzeuger, denn ihr Brennstof Holz wächst in heimischen Wäldern nach und verbrennt CO2 neutral. Auch beim umweltfreundlichen Heizen mit Holz müssen freilich bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Dafür sorgt heute modernste Technik in den Grundöfen Einsatzöfen und Heizkamine.
Welche Anforderungen kleine und mittlere Feuerungsanlagen erfüllt müssen, regelt in Deutschland die 1.BImSchV (BundesImmisions-SchutzVerordnung). Die Verordnung wirkt der Schadstoffbelastung zum Beispiel durch Feinstaub- Kohlenmonoxid-Emmisioen entgegen. So müssen Feuerungsanlagen anspruchvolle Emmisionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade einhalten. Ein Ziel der Verordnung ist es auch, eine effizientere Energieverwendung zu fördern.
Im März 2010 trat in Deutschland eine Novellierung der BImSchV in Kraft. Die Grenzwerte wurden neu festgelegt. Alte Geräte, die diese Werte nicht einhalten, müssen nach bestimmten Übergangfristen ausgetauscht werden.
Quelle Hagos
Übergangsfristen für bestehende Einzeiraumfeuerungsanlagen
Nicht betroffen sind Grundöfen, Küchenherde und offen Kamine. Für offene Kamine, gelten Sonderreglungen. Sie dürfen nur maximal 6 Stunden im Monat benutzt werden.
Zeitpunkt der Typenprüfung
( Typenschild )
01.01.1975 oder Jahr der
Typenprüfung nicht mehr feststellbar
01.01.1975 bis zum 31.12.1984
01.01.1985 bis zum 31.12.1994
01.01.1995 bis zum 22.03.2010
Zeitpunkt der Nachrüstung bzw.
Außerbetriebnahme
31.12.2014
31.12.2017
31.12.2020
31.12.2024
Hightech für den Klimaschutz
Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen, die die Grenzwerte einhalten, können zeitlich unbegrenzt weiter betrieben werden. Dabei wurde die Grenzwerte in zwei Stufen eingeteilt. Die erste Grenzwertstufe ist ab 2010 in Kraft getreten und die zweite Stufe gilt für Anlagen, die ab Januar 2015 neu installiert wurden. Welche Einsätze das sind und welche problemlos in der bestehenden Anlagen ausgetauscht werden können, weiß am besten der Kachelofenbauer. Die Einsätze für Kachelöfen oder Heizkamine der zweiten Stufe haben eine optimierte Feuerraum Gestaltung und eine sinnvolle Verbrenngsluftregelung. Besonders zu empfehlen ist eine automatische Regelung der Verbrennungsluft, denn sie sorgt für einen schadstoffarmen Abbrand.
Um nachzuweisen, dass die bestehende Anlage bereits die Anforderungen der novellierten BImSchV erfüllt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Sie können eine " Typenbescheinigung des Herstellers" vorweisen (erhältlich beim Hersteller oder Erbauer der Anlage) die zeigt, dass der Typ der Feuerungsanlage die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten hat. Oder Sie lassen durch eine Vor-Ort-Messung prüfen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Regelmäßige Grenzwertmessungen sind nicht gefordert.
Quelle Hagos